1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil unserer Angebote. Sie sind anwendbar für jeglichen Auftrag unserer Produkte, mit dem Recht auf mögliche Veränderung wenn die Parteien dieses schriftlich vereinbart haben.
2) Unsere Angebote sind freibleibend und gelten als Nettopreise in der jeweiligen Währung ohne Steuern.
3) Ein Auftrag kann nicht mehr storniert werden, wenn er von Trelleborg Izarra, s.a. akzeptiert wurde, solange dieses nicht schriftlich bestätigt wurde. Die Nichtakzeptierung der Ware seitens des Kunden entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
4) Jegliche Angabe von Mengen gilt als ungefährer Wert, der Lieferant hat das Recht 5% mehr oder weniger zu liefern.
5) Die Preise unserer Produkte sind basierend auf den täglichen Marktpreisen der entsprechenden Rohmaterialien, und für Energie. Daraus resultierend können sich unsere Preise bei der Lieferung aus einem der zuvor genannten Gründe ändern.
6) Wenn Im- oder Exporte basierend auf Euro Basis ausgeführt werden und sich der Wechselkurs
7) Formen und Werkzeuge – Wenn das herstellen von besonderen Formen oder Werkzeugen notwendig ist, der angegebene Preis dafür beträgt nur einen Teil der gesamten Kosten (weniger als 50%). Die Form bzw. das Werkzeug obliegt dem exklusiven Nutzungsrecht des Kunden, bleibt jedoch im Eigentum von Trelleborg Izarra, s.a., so dass es nicht
8) Die angegebenen Lieferzeiten verstehen sich als ungefähr. Wenn der angegebene Liefertermin überschritten ist, kann ggf. nur der Auftrag storniert werden, Schadenersatzansprüche werden nur akzeptiert, wenn dieses bereits bei der Auftragserteilung vertraglich festgelegt wurden.
9) Die Ware wird auf Risiko des Kunden versendet, auch wenn diese frachtfrei versendet wurde. Die Information auf dem Lieferschein, der Versandanzeige etc. dient als Beweis welche Menge versendet wurde Der Kunde muss daher beim Empfang der Ware diese auf Beschädigungen überprüfen, damit er seine Ansprüche gegenüber dem Spediteur geltend machen kann.
10) Garantieleistung – Trelleborg Izarra, s.a. ist dafür verantwortlich das, dass Produkt mit den Spezifikationen übereinstimmt gemäß Anfrage oder Auftrag und ist gemäß den Toleranzen entsprechend den Standards verwendbar. In diesem Sinne.
11) Im Falle von Schäden für den Kunden, müssen Regress Ansprüche gegenüber dem Transporteur geltend gemacht werden. Unsere Verpflichtung endet mit der Übergabe an den Transporteur.
12) Forderungen müssen binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Es ist notwendig die Rechnungsnummer und Anzahl bei jeder Forderung anzugeben. Forderungen die nach der zuvor genannten Frist geltend gemacht werden, können nicht akzeptiert werden, hiervon ausgenommen sind ausdrücklich vereinbarte Fälle.
13) Warenrücksendungen müssen frei Werk erfolgen und müssen vorab schriftlich genehmigt werden.
14) Wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden herab gestuft wird, haben wir das Recht, auch nach bereits erfolgter Teillieferung, Sicherheiten zu fordern, die eine spätere Zahlung absichern. Sollte der Kunde diesem nicht nachkommen, haben wir das Recht den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren.
15) Solange nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Jeglicher ausstehender Betrag generiert einen Anspruch auf Verzugszinsen sowie rechtliche Schritte ohne das es einer weiteren Mahnung bedarf. Falls eine Zahlung zum Fälligkeitstag nicht vorgenommen wurde, stellt jegliche weitere Forderung fällig, unabhängig davon welches Zahlungsziel vereinbart war. Unsere Agenten und Vertreter sind nicht berechtigt Zahlungen entgegen zu nehmen, es sei denn dieses wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
16) Falls nicht anders vereinbart, gehen die ausgewiesenen Steuern zu Lasten des Kunden.
17) Es sind ausschließlich Rechnungen von Izarra zur Zahlung fällig. Für den Fall das eine Rechnung zurück gesandt wird oder ein Entwurf verlangt wird, nach Akzeptierung der Rechnung dann hat IESA das Recht die komplette ausstehende Summe fällig zu stellen, sowie weitere ausstehende Lieferungen zu verschieben.
18) Die folgenden Gründe sind möglicherweise Anlass zur Stornierung oder Unterbrechung, wenn sie nach Vertragsabschluss zu Stande kommen. Streiks und andere höhere Gewalt wie z.B. Feuer, Mobilmachung zur Verteidigung, Beschlagnahme, Embargo, Aufruhr, mangelnde Transportmöglichkeiten, Mangel an Rohstoffen, Beschränkung an Energie usw.. Derjenige Vertragsteil der unter den zuvor genannten Umständen zu leidet, hat unverzüglich den anderen Teil darüber schriftlich zu informieren. Damit entfallen sämtliche Verpflichtungen beiderseitig.
19) Falls nicht anders vereinbart gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden.
20) Die Tatsache das mit uns eine Vereinbarung getroffen wird, impliziert damit die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Derjenige der mit uns einen Vertrag abschließt verzichtet damit auf anderweitige Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen.
21) Das an den Kunden gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung von IESA, auch für den Fall das es bereits verbraucht wurde.
22) Gerichtsstand – Jeglicher Auftrag wird mit Gerichtsstand Izarra ausgeführt und ist dort zahlbar. Jeglicher Prozeß der im Zusammenhang mit Lieferungen an unsere Kunden angestrebt wird, ist daher beim Gericht in Vitoria einzureichen., solange beide Seiten keine anderslautende Vereinbarung abgeschlossen haben.